Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines, Auftragserteilung und Gültigkeit der AGB
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und dem Lektorat Mac (Auftragnehmer) - Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis
genommen hat und auch akzeptiert. Nach Übersendung des unverbindlichen
Preisvorschlags folgt eine Auftragserteilung vonseiten des Kunden, nachfolgend
Auftraggeber, genannt. Die Auftragsbestätigung kann in schriftlicher Form per E-Mail
erfolgen. Die vom Kunden anerkannten AGB gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige
Geschäfte. - Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. - Die Auftragserteilung hat stets zumindest in Textform (bspw. per E-Mail) oder schriftlich zu
erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung oder in Textform durch den Auftragnehmer gilt
der Auftrag als angenommen. - Da der Auftragnehmer das Korrektorat und das Lektorat als Dienstleistungen zum Vorteil
des Kunden versteht, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich Dienstvertragsrecht
im Sinne der §§ 611 ff. BGB Anwendung. - Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der überlassenen Inhalte ein und stellt den
Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger rechtswidriger Inhalte frei. - Für den Ausnahmefall, dass durch die Bearbeitung der Ausgangstexte durch den
Auftragnehmer eine Miturheberschaft begründet wird, überträgt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an den überarbeiteten Texten nach
vollständiger Zahlung sämtlicher noch offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. - Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer vor Ausführungsbeginn bekannt zu
geben, ob für die Bearbeitung Besonderheiten der schweizer Sprache zu berücksichtigen
sind, ob ein juristischer Text zu überarbeiten ist und ob die Verwendung bestimmter
Schreibweisen gewünscht ist. Insbesondere fremdsprachige Begriffe oder spezifische
Fachbegriffe (z. B. in medizinischen oder biologischen Texten) sowie besondere
Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden
sollen, müssen dem Auftragnehmer vor Ausführungsbeginn mitgeteilt werden. - Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§36 VSBG): Wir sind zur
Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
weder bereit noch verpflichtet. - Verbraucher haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der
folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über
die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen
Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder OnlineDienstleistungsverträgen erwachsen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. - Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag oder Teile hiervon durch Dritte erfüllen zu
lassen. Der Auftragnehmer bleibt dabei stets der alleinige Vertragspartner. Abweichungen
hiervon sind ausdrücklich separat schriftlich zu vereinbaren.
§ 2 Preise - Es gelten, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, die
zum jeweiligen Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise des Auftragnehmers, wie
sie zum Zeitpunkt der Auftragsanfrage ausgewiesen sind. Sobald von Seitenpreisen die
Rede ist, handelt es sich hierbei stets um eine branchenübliche Normseite à 1500 Zeichen
inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Alle ausgewiesenen Preise gelten ausschließlich für die
Überarbeitung elektronischer Medien. - Wird hingegen durch den Auftraggeber eine Bearbeitung in Papierform verlangt, ist dies
vor Ausführungsbeginn anzugeben und es ist ein erhöhtes Honorar zu vereinbaren. - Sollten Texte zur Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer vorab in ein verarbeitbares
Dateiformat konvertiert werden müssen, wie bspw. die Extraktion von Webseitentexten
und Konvertierung dieser in Dateiformate von gängigen Textverarbeitungsprogrammen,
dann ist hierfür ein erhöhtes Honorar anzusetzen.
§ 3 Lieferung
Die Festlegung der Lieferfristen erfordert eine beiderseitige schriftliche Vereinbarung und
erlangt nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer bindende Gültigkeit.
Sobald der bearbeitete Auftragsinhalt fristgemäß elektronisch oder postalisch an den
Auftraggeber versendet wurde gelten die vereinbarten Lieferfristen als erfüllt. Ist absehbar,
dass ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer
den Auftraggeber unverzüglich hierüber zu informieren und einen neuen Termin
abzustimmen. Der Auftraggeber hat das Recht bei einer vom Auftragnehmer verschuldeten
erheblichen Terminüberschreitung vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber wird
dabei jedoch nicht von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden.
Durch den Auftraggeber nachträglich eingebrachte Änderungen oder Erweiterungen des
Auftrags können die Lieferfrist ggf. verlängern und bedürfen der beiderseitigen
Vereinbarung eines neuen Liefertermins.
§ 4 Ausführung - Abhängig von Auftrag und Wunsch des Auftraggebers umfasst die Bearbeitung der Texte
durch den Auftragnehmer die Überprüfung und Berichtigung von Grammatik,
Interpunktion, Orthographie und Silbentrennung („Korrektur“) bzw. die stilistische
Optimierung des Textes sowie Vorschläge zur Verbesserung der Sprache („Lektorat“), die
Prüfung der sachlichen sowie fachlichen Richtigkeit der Inhalte („Wissenschaftslektorat“)
oder die Formatierung („Layoutoptimierung“) eines Textes nach konkreten Vorgaben
(Formatvorschriften) oder nach vom Auftragnehmer definierten Standards. Eine zusätzliche
softwarebasierte Plagiatsprüfung wird nur bei entsprechendem schriftlichem Auftrag und
Bestätigung durch den Auftragnehmer durchgeführt. Allen Leistungen des Auftragnehmers
liegen stets die geltenden Regeln und Empfehlungen der deutschen Rechtschreibung
gemäß DUDEN zugrunde. Die Überarbeitungen werden für den Auftraggeber
nachvollziehbar gekennzeichnet. Bei Beauftragung nur einer der hier genannten
Leistungen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für den Ausgangstext im
Übrigen (bspw. wenn sich durch das Lektorat Änderungen an dem Layout des Dokuments
ergeben oder wenn durch Leistungen der Formatierung Änderungen am Text notwendig
sind). - Die angebotenen Leistungen führen nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig zu
einer nicht vollständigen Beseitigung der Fehler des Ausgangstextes. Ein Fehler liegt vor,
sobald die Rechtschreibung, Grammatik oder der Satzbau von den möglichen
Schreibweisen oder Formulierungen des aktuellen DUDEN abweichen und somit nach
diesem als falsch zu bewerten sind.
§ 5 Haftung - Sollten trotz aller Sorgfalt des Auftragnehmers erhebliche Mängel am Ergebnis des
Auftrags festgestellt werden, so ist dies durch den Auftraggeber unter möglichst genauer
Mängelbeschreibung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Leistung in Schriftform
zu reklamieren. Wenn innerhalb der benannten Frist keine Reklamation erfolgt, gilt die
Bearbeitung als anerkannt. Es ist für die Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber eine
angemessene Frist zu setzen. Falls die Mängelbeseitigung fehlschlagen sollte, so hat der
Auftraggeber das Recht die Höhe der Vergütung entsprechend der Bedeutung des Mangels
an der Gesamtleistung zu mindern. - Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass bei einer hohen Fehlerzahl (z. B. mehr als
durchschnittlich zehn Fehler pro Seite) im Ausgangstext die Erreichung dieses Zieles
beeinträchtigt werden kann, sodass möglicherweise auch nach der Korrektur noch Fehler
im Ausgangstext vorhanden sind. Für den Fall sich ständig wiederholender Fehler reicht es
aus, wenn der Auftragnehmer die Korrektur einmalig anmerkt. - Die Leistung gilt als nicht mangelhaft, wenn nach Abschluss der Korrekturen nur noch
vernachlässigbar wenig Fehler im Text enthalten sind. Die Fehlertoleranz für die
Unerheblichkeit liegt bei 5 % der gesamten Überarbeitung. Sofern die Fehlertoleranz
überschritten wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer 25 % vom Gesamtbetrag
zurückzuerstatten. - Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für
die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), im Fall von Kardinalpflichten
jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im
Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht
für eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit und bei datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen. - Es wird keine Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne oder Ähnliches
übernommen. - Vorgenommene Änderungen am Text (z. B. im Rahmen des Lektorats) sind stets als
Verbesserungsvorschläge anzusehen, daher sind Reklamationen sowie Haftungen für
stilistische oder inhaltliche Überarbeitungen grundsätzlich ausgeschlossen. Es liegt in der
Verantwortung des Auftraggebers vorgenommene Änderungen auf Stimmigkeit zu
überprüfen. - Insbesondere die softwarebasierte Plagiatsprüfung kann zu vielfältigen Ergebnissen führen
und die letztendliche Aussage, inwieweit es sich um ein tatsächliches Plagiatvergehen
handelt, unterliegt der abschließenden Bewertung durch den Auftraggeber. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit der
gelieferten Ergebnisse der softwarebasierten Plagiatsprüfung. - Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte von Webseiten. Insbesondere die durch die
softwarebasierte Plagiatsprüfung automatisch erzeugten Links werden dem Auftraggeber
ohne indirekte oder direkte Garantie sowie ohne Mängelgewährung zur Überprüfung der
jeweiligen Informationen bereitgestellt. - Der Auftragnehmer haftet nicht für bestimmte Prüfungsnoten bzw. -ergebnisse oder das
Nichtbestehen einer Prüfung. Die beim Auftragnehmer gebuchten Leistungen werden nach
bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Fällig wird das Honorar unverzüglich nach Fertigstellung der vereinbarten
Textbearbeitung. Durch den Auftragnehmer ausgestellte Rechnungen sind stets innerhalb
von spätestens 10 Tagen nach Erhalt durch den Auftraggeber zu begleichen. Bei
umfangreichen Aufträgen kann ggf. eine Anzahlung verlangt werden. Sollte
Zahlungsverzug bestehen, dann berechnet der Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt
Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen und je Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe
von 2,50 €. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Auftragnehmer vor.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz - Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, stets alle Daten vertraulich zu behandeln und
diese nur zum Zweck des Lektorats bzw. der Auftragsbearbeitung zu verwenden. Eine
Weitergabe an Dritte ist dem Auftragnehmer mit Ausnahme der durch den Auftragnehmer
beauftragten Lektoren untersagt. Dies gilt auf unbestimmte Zeit auch über den Zeitraum
der tatsächlichen Bearbeitung hinaus. - Der Auftragnehmer bewahrt Stillschweigen über alle Tatsachen, die dem Auftragnehmer
im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt geworden sind. - Die elektronische Übermittlung von Texten bzw. Daten zwischen dem Auftraggeber und
dem Auftragnehmer erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Bei Übersendung der
überarbeiteten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der
Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien
verantwortlich, da eine Veränderung der Daten im Rahmen der digitalen Übertragung nicht
ausgeschlossen werden kann. - Die Originaldateien des Auftraggebers sowie die Auftragsergebnisse werden von dem
Auftragnehmer nach Auftragsende für die Dauer von 3 Monaten auf verschlüsselten,
cloudbasierten Servern gespeichert. Eine frühere Löschung der Daten kann durch den
Auftraggeber schriftlich beauftragt werden. - Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
und der Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des
Auftraggebers ist zur Vertragsabwicklung notwendig und erforderlich. Rechtsgrundlage für
diese Datenverarbeitung ist daher Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
§ 8 Widerrufsrecht - Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- WIDERRUFSBELEHRUNG:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer, mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG - Nach § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Erbringung
von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat
und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher
dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon
bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den
Unternehmer verliert. - Der Auftraggeber stimmt bei Vertragsschluss ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer vor
Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Dem Auftraggeber ist
bekannt, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht bei vollständiger
Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
§ 9 Schlussbestimmungen - Sind oder werden Teile der vorstehenden AGB unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt
einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die ausgehend von der Interessenlage dem
gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am besten dient.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. - Alle Sondervereinbarungen neben den AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. - Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die
Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. - Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Vertragsverhältnis zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist Hamburg, soweit der Nutzer Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist. Dasselbe gilt, wenn ein Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind